Ladendiebstahl

Ladendiebstahl
widerrechtliche Aneignung von Waren durch Kunden, aber auch durch Mitarbeiter aus  Läden oder deren Lager. Zunahme des L., v.a. durch verführerische Warenpräsentation zur „Selbstbedienung“, zunehmende Anonymität zwischen Kunden und Laden bzw. dessen Inhaber sowie Wandel der Einstellungen zum Eigentum.
- Eingrenzung mittels baulicher Maßnahmen, Schulung des Verkaufspersonals, Einsatz von Detektiven und Kameras sowie sonstiger technischer Maßnahmen der Warensicherung; dadurch entstehen weitere Kosten, die neben dem Warenschwund bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Ladendiebstahl — La|den|dieb|stahl …   Die deutsche Rechtschreibung

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